Schwingereiweg 1a
09619 Mulda OT Zethau
Tel. 03 73 20/17 42
Andrea Schmieder
Tel. 03 73 20/17 42
Kapazität:
bis zu 60 Kinder
6 Integrationsplätze
Betreuungsalter:
1 Jahr bis Schuleintritt
Das sind unsere Partner:
Gemeinsam haben wir einen 2. Preis in der Kategorie "Bündnis für frühe Bildung" belegt!
immer von 9 - 11.30 Uhr
Montag, 25.01.21
Tanja Mewes für die Wolkenschäfchen
Mittwoch, 27.01.21
Peggy Opitz für die Gr. Regenbogen
Mittwoch, 03.02.21
Nadine Sickora für die Sonnenstrahlen
Donnerstag, 04.02.21
Melanie Müller für die Gr. Sausewind
Die nächsten Termine:
Donnerstag, 18.02.2021
Donnerstag, 18.03.2021
jeweils
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Eingeladen sind Mamas und Papas mit ihren Krabbelkindern.
Aufgrund der aktuellen Situation
nur mit Anmeldung
und mit 1 Elternteil!
Aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation in unseren Kitas haben wir – den Aufforderungen der Landkreise sowie des Sozial- und des Kultusministeriums entsprechend – eine Belehrung für Eltern von Kita-Kindern formuliert, die wir auch hier veröffentlichen wollen. Darin heißt es:
Laut Verfügung vom 17.4.2020 entfällt nach wie vor das reguläre Betreuungsangebot für Kitas und Horte. Gewährleistet wird die Notbetreuung für Kinder von berufstätigen Eltern in Sektoren der kritischen Infrastruktur, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung gehindert sind oder für Kinder, die wir mit Rücksprache oder einer Anordnung des Jugendamtes aufnehmen.
Unsere Auflagen sind dabei weiterhin streng, was die Berufsgruppen, Gruppengrößen der Kinder und Hygieneregeln betrifft. Wir bitten daher alle Eltern, kritisch zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung tatsächlich zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird. Zur optimalen Betreuung der Kinder und für unsere Planung bitten wir, den Bedarf jeweils rechtzeitig unter den bekannten Telefonnummern anzumelden.
Des Weiteren sind wir verpflichtet, Eltern von der aktuellen Belehrung laut Infektionsschutzgesetz in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam verantwortungsvoll bei Krankheitssymptomen reagieren zu können.
Belehrung für Eltern gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ergänzung aufgrund der Corona-Pandemie
In unseren Einrichtungen ist niemand verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, weil wir davon ausgehen, dass sich alle an die geltenden Regeln (Händewaschen, Abstand, kurze Verweildauer in der Einrichtung) halten. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat eine Maskenpflicht für Kitas und Schulen als nicht nötig eingeschätzt.
Wir wünschen uns alle schnellstmöglich Normalität und die reguläre Kinderbetreuung zurück! Doch wir müssen alle miteinander weiter wachsam und vorsichtig bleiben!
Bitte unterstützen Sie uns im Sinne der Gesundheit von Kindern, Familien und Mitarbeitenden dabei!