Öffnung der Einrichtung
ab Dienstag, den 06.04.2021
- im eingeschränkten Regelbetrieb von 7.00 – 16.00 Uhr -
Nach aktueller Coronaschutzverordnung dürfen Kindereinrichtungen nur noch von Personen betreten werden, die eine negative Testbescheinigung vorlegen können, die nicht älter als 3 Tage ist. Davon ausgenommen sind die Krippen- und Kindergartenkinder.*
Wir können es nicht ermöglichen, Ihre Kinder auf dem Außengelände der Einrichtung anzunehmen bzw. sie beim Abholen zu übergeben. Deshalb kann Ihr Kind nur die Einrichtung besuchen, wenn es von einer Person gebracht und geholt werden kann, die die Einrichtung betreten darf.
Die aktuelle Bescheinigung des negativen Testnachweises ist in der Regel am Dienstag und Donnerstag beim Bringen des Kindes der päd. Fachkraft vorzulegen. Dritte, die das Kind bringen oder holen, zeigen den Nachweis der päd. Fachkraft (z.B. bei Abholung durch die Oma). Auf Nachfrage ist der Nachweis immer der päd. Fachkraft vorzulegen.
Damit sich alle Familien organisieren können, gilt die Woche vom 6. bis 9. April als Übergangswoche. Der Nachweis kann somit auch am Mittwoch vorgezeigt werden.
* Auch für die Hort-/ Schulkinder besteht bis zum 09.04.2021 keine
Nachweispflicht.
Wir möchten, dass für jedes Kind eine Lösung gefunden wird, damit es unsere Kindereinrichtung besuchen kann. So dass Sie sich bei Fragen oder Problemen bitte direkt an Frau Garbatz wenden. Dies ist auch per E-Mail/ i.garbatz(at)kinderarche-sachsen.de oder telefonisch unter 03732523653 (auch über die Ostertage/ bitte lange klingeln lassen) möglich.
Wir bitten Sie für aktuelle und weiterführende Informationen, immer unsere Meldungen auf der Homepage unter www.kinderarche-sachsen.de zu verfolgen.
Auf eine erholsame Osterzeit mit vielen Momenten zum Genießen und Krafttanken wünscht das Team der Kita Sonnenblumenkinder!