Liebe Eltern,
wir haben heute Vormittag von einer Änderung der Allgemeinverfügung, welche u.a. die Kriterien für die Notbetreuung in Kitas und Horten regelt, erfahren.
Danach steht die Notbetreuung nunmehr allen Berufsgruppen ab Dienstag, den 25.05.2021, offen, sofern:
· beide Personensorgeberechtigten bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind oder
· nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass berufsbedingt eine Betreuung des Kindes nicht möglich ist, ist nicht mehr erforderlich. Es reicht eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie aus beruflichen Gründen an der Betreuung verhindert sind. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier. Die uns bereits vorliegende Bestätigung Ihres Arbeitgebers ist ebenso ausreichend.
Da sich die Ereignisse für uns als Kindereinrichtung gerade überschlagen, behalten wir bis auf Weiteres unsere Übergangsreglung zum Testen der bringe- und abholberechtigten Personen bei. Das bedeutet: Jeden Dienstag und Donnerstag zeigen Sie der Erzieherin unaufgefordert ihren negativen Testnachweis vor, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die qualifizierte Selbstauskunft erkennen wir momentan noch ebenso an, wie den Impfausweis etc. Bitte lesen Sie sich dazu unseren Aushang vom Dienstag, den 18.05.2021 durch und sprechen Sie sich dazu mit den Erzieherinnen ab. Diesen Aushang finden Sie im Eingangsbereich und den Garderoben der Kita sowie auf unserer Homepage.
Sobald wir uns zum weiteren Vorgehen organisiert haben, informieren wir Sie auch dazu wieder über die Aushänge in der Einrichtung oder auf unserer Homepage.
Bitte rufen Sie uns bei Fragen in der Kindereinrichtung unter 03732523653 an.