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privat

„Parade der Vielfalt“ am 9.5. 2016 in Dresden als Abschluss der „Tage der Inklusion“

Inklusion – eine gesellschaftliche Aufgabe

Warum Inklusion? Sind Integration und Förderschulen plötzlich nicht mehr gut genug? Ist Inklusion überhaupt realisierbar?

Ich möchte gern ein klein wenig die Tür zur Beantwortung dieser Fragen aufstoßen, indem ich die in dieser Gesellschaft praktizierten Strukturen mit denen vergleiche, die sich viele Menschen mit Beeinträchtigungen und solche, die mit ihnen zusammenarbeiten, wünschen. Inklusion wurde deshalb zum Gesetz, weil die UN-Behindertenrechtskonvention schon seit 3. Mai 2008 in Kraft ist und endlich auch umgesetzt werden sollte.

Zunächst noch einmal die Definition, die vor allem bei den Politikern anfangs noch nicht angekommen war: Inklusion ist die gesellschaftliche Haltung, die es allen Menschen, egal ob mit oder ohne Handicap, ermöglicht, ein wertvolles Mitglied in dieser Gesellschaft zu sein. Das Recht auf Inklusion gibt es, weil jeder Mensch im Laufe seines Lebens auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen ist. Das wiederum bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, das zu lernen, was in seinen Möglichkeiten steht und auch eine sinnvolle Tätigkeit auszuüben, auch wenn natürlich nicht jeder das gleiche leisten kann. Gesellschaftliche Strukturen und Gesetzte dürfen dieses Recht nicht einschränken, sondern sollen entsprechende Wege ebnen.

Bis heute müssen sich Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Bildungs-, Wohn- und Arbeitsmarkt unterkommen, durch einen fast undurchdringlichen Dschungel aus Anträgen und Formalien quälen, bis sie vielleicht dort sind, wo sie einigermaßen gut aufgehoben sind und vielleicht sogar gefördert werden. Das ergibt sich eben daraus, dass wir immer noch zwischen „normal“ und „behindert“ unterscheiden. Schon durch diese Einstellung und Haltung fühlen sich diese „Behinderten“ an den Rand gestellt, ausgegrenzt.

Aber mal ehrlich, wer von uns ist denn normal? Wer hat das Recht, das zu beurteilen? Haben wir nicht alle unsere Einschränkungen? Mindestens für den Anfang und das Ende unseres Lebens kann das niemand abstreiten. Ist es wirklich unmöglich, jeden in seiner Einzigartigkeit wertzuschätzen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen? Sollte nicht jedem, wie auch immer er oder sie ausgestattet ist, ermöglicht werden, seinen Teil zu dieser Gesellschaft beizutragen? Ich glaube, dass diese Gedanken in uns wachsen sollten und dass eine wesentlich offenere und fehlerfreundlichere Einstellung zu unseren Mitmenschen allen guttut!

Natürlich können wir nicht von heute auf morgen alles, was bisher war, abschaffen und dann mal sehen, wie die Leute klar kommen. Das ist inzwischen allen bewusst. Aber viele Versuche, wo sich Einrichtungen öffnen, lassen hoffen, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Vor allem bei jungen Erziehern und Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräften ist schon erkennbar, dass in den Ausbildungen eine neue inklusive Haltung gelehrt wird.

Es ist sicher noch ein langer Weg, bis Barrierefreiheit zum Standard wird – in den Köpfen aller und auch ganz praktisch z.B. dass alle Schulen genügend ausgebildetes Personal haben und ausreichend Plätze vorhanden sind, um jeden, der gern dort zur Schule gehen möchte, wo er wohnt, auch beschulen zu können. Gleiches gilt für den Wohn- und Arbeitsmarkt, die sich öffnen und neue Wege finden müssen.

Bis dahin lasst uns gemeinsam davon träumen, wie wir unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen motivieren, die Welt zu entdecken, sich auszuprobieren und voneinander zu lernen.

Ein schönes Beispiel, wie das gelingen kann, zeigt dieser Film von „Aktion Mensch“:

https://www.youtube.com/watch?v=NJbAjxkaxnA

Und hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

1.     Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Orientierungshilfe zum Thema Inklusion mit dem Titel „Es ist normal, verschieden zu sein“ herausgegeben. Sie ist als PDF-Datei abrufbar unter dem Link: http://www.ekd.de/download/orientierungshilfe_inklusion2105.pdf

2.     http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/

Anita Kirsten, Erzieherin mit Heilpädagogischer Zusatzqualifikation im Ökumenischen Kinderhaus Radebeul

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