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Kinder brauchen mehr Schutz und Unterstützung als Erwachsene – darum gibt es spezielle Kinderrechte.
Diese insgesamt 54 „Rechte für das Kind“ sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten. Sie gelten weltweit für alle Kinder unter 18 Jahren.

Stark durch Rechte – sicher durchs Leben

Kinder sind auf Erwachsene angewiesen und können ihre Interessen oft noch nicht allein durchsetzen. Sie brauchen deshalb einen besonderen Schutz und die Sicherheit, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen und ihre Stimme gehört wird.

Kinderrechte gelten für jedes Kind, für jeden Jugendlichen. In der Kinder- und Jugendhilfe haben sie jedoch eine noch größere Bedeutung: Viele Kinder haben bereits belastende Erfahrungen in ihrem kurzen Leben gemacht – durch Gewalterleben, Vernachlässigung, familiäre Krisen oder soziale Benachteiligung. Gerade für sie sind Kinderrechte und das vehemente Eintreten dafür eine wichtige und konkrete Grundlage für Sicherheit, Entwicklung und Teilhabe.

Deshalb ist uns das Thema Kinderrechte seit vielen Jahren eine besondere Herzensangelegenheit. Sie bilden einen verbindlichen Rahmen für unser pädagogisches Handeln, für die Gestaltung des Alltags, für den Umgang mit jedem einzelnen jungen Menschen.

Wir informieren junge Menschen und diskutieren wir mit ihnen über ihre Rechte. Wir beteiligen sie an allen Entscheidungen, die sie und ihr Leben betreffen. Wir zeigen und schaffen Möglichkeiten für die jungen Menschen, sich zu beschweren, wenn ihre Rechte nicht beachtet werden. Wir ermutigen junge Menschen, auf sich selbst und ihre Nächsten zu achten. Wir geben Kindern eine Stimme, Bedürfnisse, Meinungen, eigene Ideen, aber auch erlebtes Unrecht mitzuteilen.

Wir sind überzeugt: Wo Kinderrechte gelebt werden, wachsen starke junge Menschen heran, die selbstbewusst und selbstbestimmt ihre Zukunft gestalten.

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